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Unsere AGB( Stand 03/2008)
 
  1. Geschäftsbedingungen- Gültigkeit:
    Allen Lieferungen und Leistungen sowie Bestellungen unseres Unternehmens aufgrund von Bestellungen oder auch Onlinebestellungen über das Internet oder Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von unserer Geschäftsleitung; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
     
     
  2. Lieferzeiten- Ausführungsfristen:
    ISBO wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten und vereinbarte Ausführungsfristen pünktlich einhalten.
    Wird der Beginn eines vorgesehenen beauftragten Projektes vom Auftraggeber verschoben, dann sind neue Ausführungs und Lieferfristen zu vereinbaren.
    Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises oder Leistungspreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
     
  3. Bei Lieferung:
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat.Bei von ISBO eingebauten Elementen geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Bauherren übe, an dem das Element fest mit dem Bau verbunden ist.  Dies gilt auch dann, wenn ISBO die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an XXX trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei XXX in Düsseldorf.
    Bei Leistung gilt:
    Sobald die Leistung erbracht ist,d.h. wenn sie fest mit dem Baugrund des Auftraggebers verbunden ist, geht die Gefahr gemß VOB B § 7 auf den Auftraggeber über.
    Bei einer bauseits veranlaßten Baustellenunterbrechung ist der Auftraggeber für die Zeit der Unterbrechung und die Abwesenheit unserer Montage in vollem Umfang auch für dass nicht eingebaute auf der Baustelle lagernde Material verantwortlich.
    Als Vertragsgrundlage gilt die VOB / B und C. Ausgenommen sind Zahlungsziele, diese sind kürzer.
  4. Zahlungsziele:
    Wir rechnen mit einem Postweg von 1 bis 2 Werktagen ab Rechnungsdatum, wenn die Rechnung später bei Ihnen eintrift, dann geben Sie uns bitte unmittelbar Nachricht, sonst laufen die Fristen wie auf der Rechnung vermerkt.
    4.1.) Rechnungen sind sofort fällig soweit nicht anderes vereinbart ist, d.h. das Zahlungsziel ist 3 Werktage.
    4.2.) Rechnungen mit vereinbarter Skontofrist :
         Zahlungen sind darauf sind mit Überweisung so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag          spätestens am letzten Tag der Frist auf unserem Konto verbucht ist.
         Nicht vollständig bezahlte Rechnungen schließen Skonto aus.
    4.3.) Zahlungen sind so zu leisten, dass der vollständige Abrechnungsbetrag spätestens am        letzten Tag der Frist auf unserem Konto verbucht ist.
     
    4.4) Beim Überschreiten angegebener und damit vereinbarter Zahlungsziele gilt vereibart, das    der Schuldner für jede Mahnung 15€ Verwaltungskosten zahlt und einen Zinssatz von 13,25 auf die geschuldete Summe und Zinseszinsen.           
    4.5.) Zahlungsziele nach VOB sind ausgeschlossen, soweit sie nicht einzelvertraglich als              solche vereinbart werden.
    4.6.) Sollte Nr. 4 nicht gelten, dann gelten die Verzugszinsen in Höhe von 8% bei Geschäftskunden und 5% Endverbraucher über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit ISBO höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma ISBO nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
     
  5. Beanstandungen
     
    5.1 bei Leistungen gelten die Bestimmungen des BGB - Werkvertragsrechtes oder - wenn vereinbart die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen- VOB B und C.
    5.2 bei Lieferungen- wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und                  Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware/ Leistung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch ISBO beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware.
    5.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird ISBO Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung-Leistung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von ISBO consulting oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
     
  6. Zustandekommen eines Vertrages:
     
    Ein geschlossener Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die Zahlung durch den Kunden gesichert ist. -
    Für den Fall, dass unser Warenkreditversicherer den Kunden nicht akzeptiert, ist Vorkasse zu leisten und -oder eine etsprechende Bürgschaft nach BGB § 648a vom Kunden zu herzugeben. Fristen beginnen erst ab dem gesicherten Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
  7. Beim Verkauf von Bauelementen gilt:
    Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von ISBO . Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die ISBO gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, ISBO alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
     
  8. Datenerhebung :
    ISBO consulting R. Ohrndorf GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
     
  9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Siegen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     
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